Verordnung über die Wildruhezonen geändert

Im Zuge der Anpassung der Jagdbanngebiete Kärpf und Chrauchtal wurde die Verordnung über die Wildruhezonen im Kanton Glarus aktualisiert. Ein Fehler in der Verordnung wird nun korrigiert. Der Regierungsrat hat den notwendigen Änderungen zugestimmt.

Veröffentlicht am 13.08.2024

Um einen Nutzungskonflikt mit dem Tourismus auszuräumen, hat der Glarner Regierungsrat im Juli 2023 das Jagdbanngebiet Kärpf verkleinert und als Ersatz ein neues Jagdbanngebiet im Chrauchtal geschaffen. Dabei wurde die regierungsrätliche Verordnung über die Wildruhezonen aktualisiert. Die bestehende Wildruhezone «Gulderstock Saumen» wurde aufgehoben und durch die neue Wildruhezone «Chilchenwald» im ehemaligen Jagdbanngebiet Kärpf in Elm ersetzt. Diese neue Wildruhezone hat eine festgelegte Ruhezeit vom 21. Dezember bis zum 31. März. Bei der Erstellung des angepassten Verordnungstextes wurde allerdings die neue Wildruhezone «Chilchenwald» fälschlicherweise mit einer Ruhezeit bis 30. April angegeben. Um diesen Fehler zu korrigieren, ist ein erneuter Beschluss des Regierungsrates erforderlich.

Der Regierungsrat stimmte nun der Änderung der Verordnung über die Wildruhezonen zu und korrigierte damit den Fehler. Die Änderung wird am 1. September 2024 in Kraft treten.

Quelle: Kanton Glarus
Symbolbild: Nathalie Homberger

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