Entnahmen angeordnet

Nach Erhalt der Genehmigung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hat Staatsrat Frédéric Favre entschieden, die proaktive Regulierung des Augstbord-Rudels und des Rudels Les Toules anzuordnen.

Veröffentlicht am 18.09.2024

Am 11. September hatte Staatsrat Frédéric Favre die proaktive Regulierung des Nanz-Rudels angeordnet. Bezüglich der drei anderen Wolfsrudel, die in das Regulierungsgesuch vom 21. August aufgenommen worden waren, hatte das BAFU den Abschuss des Wolfsrudels Les Toules unter Vorbehalt bewilligt und die Regulierungsabschüsse für die Rudel Augstbord und Hérens-Mandelon abgelehnt, teilt der Kanton Wallis mit.

Nach einem gemäss Medienmitteilung konstruktiven Gespräch am Freitag, 13. September, zwischen Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), und Staatsrat Frédéric Favre kamen die beiden Parteien überein, dass das Wallis für drei Rudel (Augstbord, Hérens-Mandelon und Les Toules) eine Wiedererwägung oder Ergänzungen zu seinem Antrag auf eine proaktive Regulierung des Wolfs beantragen wird. 

Nach Erhalt der Genehmigung des Bundesamts für Umwelt (BAFU) hat Staatsrat Frédéric Favre entschieden, die proaktive Regulierung des Augstbord-Rudels und des Rudels Les Toules anzuordnen. Wie vereinbart richtete die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) einen Ergänzungsantrag an das BAFU, um eine vollständige Entnahme dieser Rudel vornehmen zu können. Seit dem ersten Antrag an das BAFU am 21. August 2024 wurden in der Region Augstbord nämlich Nutztiere in geschützten Situationen getötet. Andererseits hat das BAFU die Situation für das Rudel Les Toules erneut geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass ein Angriff in einer geschützten Situation stattgefunden hat. Die Regulierungsbewilligung ist bis zum 31. Januar 2025 gültig. Sie wird ab dem 18. September nach Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig. 

Der Kanton kann somit die vollständige Entnahme von drei der derzeit elf Wolfsrudel im Wallis durchführen. Die Vollzugsorgane des Kantons werden auf die Unterstützung der Jäger zählen können, die in den zugelassenen Sektoren während der Hochjagd (Lizenzen G, A+B und A), der Jagd auf kleine Raubtiere (Lizenz E) und auf Wildschweine (Lizenz S) ausgebildet wurden, sowie auf einige spezialisierte Jäger, die in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert sind. 

In Bezug auf das vierte Wolfsrudel, das in das Regulierungsgesuch vom 21. August aufgenommen wurde, hofft der Kanton ebenfalls auf einen positiven Entscheid des BAFU. Für das Rudel von Hérens-Mandelon wird tatsächlich ein Ergänzungsantrag so rasch als möglich eingereicht, nachdem am Samstag ein getötetes Schaf in einer geschützten Situation entdeckt wurde. 

Quelle: Kanton Wallis
Symbolbild: Pexels

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